Anleitung für das Entsorgen von Verpackungsmaterial der VSG EMEA-Produkte

Die VSG EMEA-Gruppe legt besonderen Wert auf die Optimierung ihrer Betriebsabläufe und des Versandsystems, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

Die Verpackung, die für den Versand der Produkte der Gruppe eingesetzt wird, ist ein wichtiger Aspekt dieses Engagements.

Gemäß den Leitlinien zur Umweltkennzeichnung (Art. 219, Abs. 5 der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 152 vom 3. April 2006), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind, verpflichtet sich VSG EMEA zu Folgendem:

  • Alphanumerische Kennzeichnung des Materials, aus dem die Verpackung besteht (soweit möglich), gemäß Beschluss 97/129/EG, um die korrekte Sammlung und Wiederverwendung der Verpackung zu gewährleisten.
  • Bereitstellung eines QR-Codes, um den Abruf von Informationen über den Inhalt der Umweltkennzeichnung der für die Verpackung verwendeten Materialien zu erleichtern.

Im Folgenden haben wir als Leitfaden einen vollständigen Überblick über die Informationen zusammengestellt, die gemäß der Gesetzgebung zur Umweltkennzeichnung für die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und das Recycling von Verpackungsmaterial für VSG EMEA-Produkte erforderlich sind.

Kennzeichnung

Art der Verpackung

Kennzeichnung gemäß 97/129/EG

Art des Materials

Karton

Wellpappe

Kiste

Wellpappe

Gestanzte Verpackung

Wellpappe

Ecke

Wellpappe

Band

Wellpappe

Metallklammern

Stahl

Kiste

Holz

Palette

Holz

Bretter

Holz

Luftpolsterbeutel

Polyethylen geringer Dichte

Stretchfolie

Polyethylen geringer Dichte

Nylonbeutel

Polyethylen geringer Dichte

Luftpolsterfolie

Mehrschichtiges Polyacrylat

Band

Polypropylen

Klebeband

Polyvinylchlorid

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